Rechtssatz RS0029682
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0029682
Entscheidungsdatum
04.03.1980
Rechtssatz
Grobe Vernachlässigung der Pflicht des Geschäftsführers (hier: Direktors des Österreichischen Bauzentrums) zur vollständigen und wahrheitsgemäßen Information der Vereinsorgane über die jeweils aktuelle wirtschaftliche und finanzielle Situation des Vereins und damit fahrlässige Verletzung der Geschäftsführerpflichten, durch welches Verhalten er des Vertrauens seines Arbeitsgebers unwürdig wurde.
Schlagworte
SW: Angestellte, Vertrauensunwürdigkeit, Ende, Beendigung, vorzeitige
Auflösung, wichtiger Grund, Dienstverhältnis, Arbeitsverhältnis,
Organ, Verschulden, Fahrlässigkeit, Vertrauensverwirkung
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1980:RS0029682
Dokumentnummer
JJR_19800304_OGH0002_0040OB00050_7900000_001