Rechtssatz RS0029684
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0029684
Entscheidungsdatum
19.06.1991
Rechtssatz
Ein rechtswidriger Einsatz der beruflichen Stellung durch den Arbeitnehmer, um Vorteile im Bereich seiner für einen Dritten ausgeübten Nebentätigkeit zu erlangen, ist objektiv geeignet, das Vertrauen des Arbeitgebers zu erschüttern (§ 48 ASGG).Ein rechtswidriger Einsatz der beruflichen Stellung durch den Arbeitnehmer, um Vorteile im Bereich seiner für einen Dritten ausgeübten Nebentätigkeit zu erlangen, ist objektiv geeignet, das Vertrauen des Arbeitgebers zu erschüttern (Paragraph 48, ASGG).
Schlagworte
SW: Angestellte, Entlassungsgrund, wichtiger Grund, vorzeitige
Auflösung, Ende, Beendigung, Dienstverhältnis, Arbeitsverhältnis,
Vertrauensunwürdigkeit, Nebenbeschäftigung, Konkurrenz,
Vertrauensverwirkung
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1991:RS0029684
Dokumentnummer
JJR_19910619_OGH0002_009OBA00088_9100000_001