Norm
AngG §27 Z4 E4e
AngG §27 Z4 E4f
Rechtssatz
Die wiederholte Weigerung einer als Buchhalterin aufgenommenen Angestellten, nach Ablauf des Karenzurlaubs untergeordnete Lageristenarbeit zu leisten, erfüllt nicht den Entlassungstatbestand nach § 27 Z 4 AngG.Die wiederholte Weigerung einer als Buchhalterin aufgenommenen Angestellten, nach Ablauf des Karenzurlaubs untergeordnete Lageristenarbeit zu leisten, erfüllt nicht den Entlassungstatbestand nach Paragraph 27, Ziffer 4, AngG.
Schlagworte
SW: Entlassungsgrund, wichtiger Grund, Versetzung, Ende, Beendigung,
vorzeitige Auflösung, Dienstverhältnis, Arbeitsverhältnis,
Verweigerung, beharrliche Dienstverweigerung, Arbeitsverweigerung,
Nichtfügen, Befolgen, Nichtbefolgen, Anordnung, Anweisung, Weisung,
Pflichtenvernachlässigung
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1970:RS0029743
Dokumentnummer
JJR_19700922_OGH0002_0040OB00071_7000000_001