Rechtssatz
Bei Entlassung wegen grober Ehrverletzung trifft den Arbeitgeber die Beweislast für die ehrverletzende Behauptung, den Arbeitnehmer aber für die Wahrheit der erhobenen Beschuldigung bzw dafür, daß er hinreichende Gründe hatte, die Behauptung für wahr zu halten.
Schlagworte
Angestellte, Hilfsarbeiter, wichtiger Grund, vorzeitige Auflösung, Ende, Beendigung, Dienstverhältnis, Arbeitsverhältnis, Wahrheitsbeweis, erheblich, Erheblichkeit, Beleidigung, Ehrenbeleidigung, Anschuldigung, Vorwurf, Verschulden, Arbeiter
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1989:RS0029754
Dokumentnummer
JJR_19890628_OGH0002_009OBA00186_8900000_001