Norm
AngG §27 Z1 E1a · Fassung vom Tag der letzten Entscheidung nicht im RIS
AngG §27 Z1 E1c · Fassung vom Tag der letzten Entscheidung nicht im RIS
GAngG §26 Z1 · Fassung vom Tag der letzten Entscheidung nicht im RIS
Rechtssatz
Wenn ein Dienstnehmer Holz, für das er als Vertreter des Dienstgebers bereits ein günstiges Kaufanbot hatte, um einen geringen Preis an sich löst und dann um etwa den dreifachen Preis an den Anbotsteller im eigenen Namen und zu eigenem Nutzen weiterveräußerte, setzt er einen Entlassungsgrund.
Schlagworte
SW: Angestellter, wichtiger Grund, vorzeitige Auflösung, Ende,
Beendigung, Vertrauensunwürdigkeit, Dienstverhältnis,
Arbeitsverhältnis, Verkauf, Ansichlösen, Vertrauensverwirkung,
Arbeitgeber, Arbeitnehmer
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1956:RS0029772
Dokumentnummer
JJR_19561002_OGH0002_0040OB00114_5600000_001