Rechtssatz
Ist der Dienstnehmer der Bruder des Dienstgebers, besteht zwischen den beiden seit langem eine Spannung, und ist der Dienstnehmer krankheitshalber bedingt leicht erregbar, so stellt der Ausdruck "Verbrecher" keinen Entlassungstatbestand dar, wenn ihm eine erregte Debatte vorangegangen ist und sich der Vorfall im Lebenskreis einer Metallgießerei abgespielt hat.
Schlagworte
Arbeitgeber, Arbeitnehmer, Angestellte, Entlassungsgrund, wichtiger
Grund, vorzeitige Auflösung, Ende, Beendigung, Dienstverhältnis,
Arbeitsverhältnis, erhebliche Ehrverletzung, Beleidigung,
Ehrenbeleidigung, Brüder, Beschimpfung, Streit, Geschwister,
Umgangston, Erkrankung, Gemütsbewegung, Verwandte, Angehörige,
Erregung, Gießerei, Unmutsäußerung
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1964:RS0029796
Dokumentnummer
JJR_19640505_OGH0002_0040OB00047_6400000_003