Rechtssatz RS0029836
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0029836
Entscheidungsdatum
14.06.1932
Rechtssatz
Der Fahrgast einer elektrischen Straßenbahn, der dadurch verletzt wurde, daß der Motorführer wegen einer die Gleise unvorsichtig übersetzenden Person eine Notbremsung vornehmen mußte, kann die Befreiung der Straßenbahn von der Haftung gemäß § 2 EKHG nicht dadurch entkräften, daß er sich auf die Vorschrift des § 1306 a ABGB beruft.Der Fahrgast einer elektrischen Straßenbahn, der dadurch verletzt wurde, daß der Motorführer wegen einer die Gleise unvorsichtig übersetzenden Person eine Notbremsung vornehmen mußte, kann die Befreiung der Straßenbahn von der Haftung gemäß Paragraph 2, EKHG nicht dadurch entkräften, daß er sich auf die Vorschrift des Paragraph 1306, a ABGB beruft.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1932:RS0029836
Dokumentnummer
JJR_19320614_OGH0002_0020OB00614_3200000_001