Rechtssatz RS0029850
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0029850
Entscheidungsdatum
08.01.1958
Rechtssatz
Die Ankündigung der Einfahrt des D - Zuges in den Bahnhof und die damit verbundene Aufforderung an die Fahrgäste, vom Bahnsteigrande zurückzutreten, ist keineswegs bloßes Entgegenkommen der Eisenbahn, sondern stellt eine vertragliche Nebenverpflichtung des Beförderungsunternehmens gegenüber seinen Fahrgästen dar.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1958:RS0029850
Dokumentnummer
JJR_19580108_OGH0002_0020OB00603_5700000_001