Rechtssatz
Beharrliche Gehorsamsverweigerung eines Angestellten, der nach einem zweimaligen, unter Entlassungsandrohung ausgesprochenen - und nach der Sachlage durchaus gerechtfertigten - Verbot, bestimmte Räume des Betriebes zu betreten, erklärt, sich an dieses Verbot nicht halten zu wollen.
Schlagworte
SW: Entlassungsgrund, wichtiger Grund, vorzeitige Auflösung, Ende,
Beendigung, Dienstverhältnis, Arbeitsverhältnis, Ungehorsam,
Nichtfügen, Androhung, Drohung, Warnung, Verwarnung, Anweisung,
Weisung, Anordnung, Nichtbefolgung, Pflichtenvernachlässigung
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1970:RS0029869
Dokumentnummer
JJR_19700120_OGH0002_0040OB00107_6900000_001