Geschäftszahl
4Ob139/62; 4Ob44/79; 9ObA253/88; 9ObA285/97w; 9ObA127/15i
Rechtssatz
Auch wenn in einem Betrieb ein etwas rauherer Umgangston herrscht, rechtfertigt dies nicht ernstliche Angriffe gegen die Ehre eines anderen.
Schlagworte
Angestellte, Entlassungsgrund, wichtiger Grund, vorzeitige Auflösung, Ende, Beendigung, Dienstverhältnis, Arbeitsverhältnis, erhebliche Ehrverletzung, Milieu, Üblichkeit, Hilfsarbeiter, Mitbedienstete, Kollege, Arbeitskollege, Mitangestellte, Unmutsäußerung
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1963:RS0029870
Dokumentnummer
JJR_19630122_OGH0002_0040OB00139_6200000_002