Norm
AngG §27 Z4 E4f
GewO 1859 §22 litf
Rechtssatz
Befindet sich der Arbeitnehmer wegen des drohenden Verlustes seines Arbeitsplatzes in einem begreiflichen Erregungszustand und läßt er sich in diesem zu einer Widersetzlichkeit gegen den Arbeitgeber hinreißen, kann dies entschuldbar sein. (Hier: beharrliche Weigerung des Arbeitnehmers, das Büro vor Abgabe einer Erklärung über das Weiterbestehen seines Dienstverhältnisses zu verlassen.)
Schlagworte
SW: Arbeitsverhältnis, Angestellte, Entschuldigungsgrund,
Entschuldbarkeit, Nichtfügen, Nichtbefolgung, Befolgung,
Beharrlichkeit, Anordnung, Verweigerung, Anweisung, Weisung, Affekt,
Gemütsbewegung, Arbeitsverhältnis, Entlassungsgrund, wichtiger Grund,
vorzeitige Auflösung, Ende, Beendigung, Pflichtenvernachlässigung,
Arbeiter
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1986:RS0029921
Dokumentnummer
JJR_19860916_OGH0002_0140OB00144_8600000_002