Rechtssatz RS0030126
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0030126
Entscheidungsdatum
22.11.1989
Rechtssatz
Der bevollmächtigte Vertreter des Unternehmens genießt die Haftungsbegünstigung des § 333 Abs 1 und 4 ASVG, wenn sein Hund während der Fahrt im Personenkraftwagen zu einer Schulung der Angestellten eine mitfahrende Angestellte durch einen Biß verletzt.Der bevollmächtigte Vertreter des Unternehmens genießt die Haftungsbegünstigung des Paragraph 333, Absatz eins und 4 ASVG, wenn sein Hund während der Fahrt im Personenkraftwagen zu einer Schulung der Angestellten eine mitfahrende Angestellte durch einen Biß verletzt.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1989:RS0030126
Dokumentnummer
JJR_19891122_OGH0002_009OBA00316_8900000_001