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Rechtssatz RS0030300×

Rechtssatz RS0030300

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Gericht

OGH

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtsgebiet

Zivilrecht

Rechtssatznummer

RS0030300

Geschäftszahl

10ObS272/94

Entscheidungsdatum

19.12.1994

Rechtssatz

Wäre die notwendige Abstützung einer nicht üblichen Metallwandkonstruktion während der Montage nur aufgrund umfangreicher statischer Berechnungen möglich gewesen und kam es zum Einsturz der Konstruktion nur infolge von in ihrer Wirkung nicht abschätzbarer Bodenvibrationen aufgrund von in der Nähe durchgeführter Planierungsarbeiten, trifft den für die Ausführung der Arbeiten an der Metallwand Verantwortlichen keine grobe Fahrlässigkeit.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1994:RS0030300

Dokumentnummer

JJR_19941219_OGH0002_010OBS00272_9400000_001