Rechtssatz RS0030460
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0030460
Geschäftszahl
2Ob220/71 (2Ob221/71)
Entscheidungsdatum
28.03.1972
Rechtssatz
Ersatz der Kosten privater Krankenbehandlung eines in hohem Alter stehenden schwer Verletzten kann nur dann abgelehnt werden, wenn seine Behandlung durch den Arzt des Vertrauens auch in einem öffentlichen Krankenhaus mit gleicher Erfolgsaussicht möglich und die zweite Verpflegsklasse billiger als die Unterbringung in einer Privatklinik gewesen wäre.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1972:RS0030460
Dokumentnummer
JJR_19720328_OGH0002_0020OB00220_7100000_001