Rechtssatz RS0030479
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0030479
Geschäftszahl
8Ob76/71 (8Ob77/71)
Entscheidungsdatum
18.05.1971
Rechtssatz
Die im Zusammenhang mit der ärztlich in Aussicht gestellten Heilung für die Fahrt zur Untersuchung in einer Universitätsklinik ausgelegten Reisekosten sind auch zu ersetzen, wenn sich die vorgesehene Operation als undurchführbar erwies.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1971:RS0030479
Dokumentnummer
JJR_19710518_OGH0002_0080OB00076_7100000_001