Rechtssatz RS0030527
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0030527
Geschäftszahl
8Ob199/77; 8Ob264/82
Entscheidungsdatum
21.04.1983
Rechtssatz
Wenn auch bei einem Selbständigen - anders als bei einem unselbständig Erwerbstätigen - ein Konkurrenzkampf mit gesunden Mitbewerbern um einen anderen Arbeitsplatz nicht anzunehmen ist, so kann doch ein Selbständiger wegen einer durch die Unfallsfolgen hervorgerufenen Benachteiligung im Wettbewerb mit branchengleichen Unternehmungen und einer hieraus zu gewärtigenden Einkommenseinbuße schutzbedürftig erscheinen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1978:RS0030527
Dokumentnummer
JJR_19780118_OGH0002_0080OB00199_7700000_001