Rechtssatz RS0030594
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0030594
Geschäftszahl
8Ob128/77 (8Ob129/77)
Entscheidungsdatum
09.11.1977
Rechtssatz
Kommt in Ansehung von ärztlich empfohlenen Aufbaumitteln weder eine Leistung noch eine Leistungspflicht eines Sozialversicherungsträgers in Betracht, dann kann dem Geschädigten nicht unter Hinweis darauf die Aktivlegitimation zur Erhebung des Begehrens auf Ersatz dieser Medikamentenkosten abgesprochen werden.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1977:RS0030594
Dokumentnummer
JJR_19771109_OGH0002_0080OB00128_7700000_003