Rechtssatz RS0030640
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0030640
Entscheidungsdatum
13.01.1977
Rechtssatz
Ein gesunder, siebenundzwangzigjähriger Mann muß nach einer verkürzten Nacht, in deren Verlauf es allenfalls auch zu einem Geschlechtsverkehr gekommen sein mag, noch nicht so übermüdet sein, daß ihn dies außer Stande setzt, ein Kraftfahrzeug während nicht übermäßig langer Zeit anstandslos zu lenken, und zwar auch dann nicht, wenn er nur selten die Nachtzeit teilweise anders als schlafenderweise verbringt - ohne besondere Gründe daher keine grobe Fahrlässigkeit.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1977:RS0030640
Dokumentnummer
JJR_19770113_OGH0002_0070OB00075_7600000_001