Rechtssatz RS0030707
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0030707
Entscheidungsdatum
29.03.1973
Rechtssatz
Bei der Berücksichtigung des zukünftigen Verdienstentganges ist von einer korrekten Dienstverrichtung des Geschädigten (hier: Bediensteter der ÖBB) auszugehen und nicht von einem durch unzulässige Eigenmächtigkeiten erzielten höheren Einkommen, das früher oder später zu Ende gewesen wäre.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1973:RS0030707
Dokumentnummer
JJR_19730329_OGH0002_0020OB00217_7200000_002