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Rechtssatz RS0030858

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Gericht

OGH

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtsgebiet

Zivilrecht

Rechtssatznummer

RS0030858

Geschäftszahl

8Ob187/77

Entscheidungsdatum

18.01.1978

Rechtssatz

Das Klagebegehren wird konkretisiert und nicht geändert, wenn die Geschädigte mit der Klage das Entgelt für eine ganztägige Aushilfskraft im Geschäft ihres Gatten begehrt, aber während des erstinstanzlichen Verfahrens, jedoch nach mehr als drei Jahren nach dem Unfall, vorbringt, die Aushilfskraft sei halbtägig im Geschäft ihres Gatten und halbtägig im Haushalt tätig gewesen.

Entscheidungstexte

  • 8 Ob 187/77
    Entscheidungstext OGH 18.01.1978 8 Ob 187/77

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1978:RS0030858

Dokumentnummer

JJR_19780118_OGH0002_0080OB00187_7700000_002