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Rechtssatz RS0030886

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Gericht

OGH

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtsgebiet

Zivilrecht

Rechtssatznummer

RS0030886

Geschäftszahl

2Ob549/77

Entscheidungsdatum

29.09.1977

Rechtssatz

Haben zwei Liegenschaftseigentümer an dem auf ihrer Liegenschaft errichteten Wohnhaus Wohnungseigentum begründet und wir dieses Wohnhaus durch Zubau auf Kosten eines Eigentümers vergrößert, so muß der Ausbau als Zuwachs an der gemeinschaftlichen Liegenschaft behandelt werden. Über die Aufteilung der Erträgnisse des Zuwachses konnten die Teilhaber Vereinbarungen treffen, die auch nach der Nov zum WEG verbindlich bleiben.

Entscheidungstexte

  • 2 Ob 549/77
    Entscheidungstext OGH 29.09.1977 2 Ob 549/77

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1977:RS0030886

Dokumentnummer

JJR_19770929_OGH0002_0020OB00549_7700000_001