Rechtssatz RS0030886
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0030886
Entscheidungsdatum
29.09.1977
Rechtssatz
Haben zwei Liegenschaftseigentümer an dem auf ihrer Liegenschaft errichteten Wohnhaus Wohnungseigentum begründet und wir dieses Wohnhaus durch Zubau auf Kosten eines Eigentümers vergrößert, so muß der Ausbau als Zuwachs an der gemeinschaftlichen Liegenschaft behandelt werden. Über die Aufteilung der Erträgnisse des Zuwachses konnten die Teilhaber Vereinbarungen treffen, die auch nach der Nov zum WEG verbindlich bleiben.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1977:RS0030886
Dokumentnummer
JJR_19770929_OGH0002_0020OB00549_7700000_001