Rechtssatz RS0030947
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0030947
Geschäftszahl
2Ob291/49; 5Ob137/66
Entscheidungsdatum
15.09.1966
Rechtssatz
Eine für Verdienstentgang infolge eines Unfalles bis zum Wiedereintritt der Arbeitsfähigkeit zuerkannte Rente kann durch Feststellungsklage zum Erlöschen gebracht werden, wenn in zweifelsfreier Weise dargetan wurde, daß Rentenberechtigter infolge altersbedingter Erwerbsunfähigkeit, welche mit dem Unfall in keinem Kausalzusammenhang steht, nicht mehr in der Lage ist, einem Verdienste nachzugehen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1949:RS0030947
Dokumentnummer
JJR_19490816_OGH0002_0020OB00291_4900000_001