Rechtssatz RS0031062
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0031062
Entscheidungsdatum
17.09.1974
Rechtssatz
Eine äußerlich als ein Vorsprung des unteren Schambeinastes knapp unter der Schambeinfuge sichtbare Knochenverschiebung und eine geringfügige Verziehung des Beckens bei normalem Gang kann nach allgemeiner Lebensanschauung nicht als wesentliche Veränderung der äußeren Erscheinung beurteilt werden.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1974:RS0031062
Dokumentnummer
JJR_19740917_OGH0002_0080OB00177_7400000_001