Rechtssatz RS0031179
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0031179
Entscheidungsdatum
12.05.1972
Rechtssatz
Eine nachteilige Veränderung des Gesichtsausdruckes kann das bessere Fortkommen auch dann verhindern, wenn sie nicht abstoßend wirkt oder den Schluß auf eine Gehirnverletzung (und damit auf eine Persönlichkeitsveränderung) direkt nahelegt.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1972:RS0031179
Zuletzt aktualisiert am
12.03.2009
Dokumentnummer
JJR_19720512_OGH0002_0020OB00090_7200000_001