Rechtssatz RS0031204
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0031204
Entscheidungsdatum
26.02.1981
Rechtssatz
Zuspruch von S 400000,--; Neunzehnjähriger, der neben einem schweren Schädelhirntrauma insgesamt acht Knochenbrüche erlitten und außerdem schwere Verbrennungen davontrug. Infolge der Schädigung von zwölf Hirnnerven fiel der Geruchsinn aus, trat eine Erblindung des linken Auges ein und erfolgte eine völlige Ertaubung am linken Ohr. Die Persönlichkeitsstruktur des Klägers ist nahezu zerstört. Er wurde durch den Unfall haltlos, weichlich, egozentrisch und asozial.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1981:RS0031204
Dokumentnummer
JJR_19810226_OGH0002_0080OB00263_8000000_001