Rechtssatz RS0031277
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0031277
Entscheidungsdatum
20.11.1979
Rechtssatz
Die Verhinderung des besseren Fortkommens stellt einen besonderen Vermögensschaden dar, dessen Eintritt nur in geringem Grade wahrscheinlich sein muß, wobei eine abstrakte Berechnung des Schadens vorgenommen werden kann. Da jedes körperliche Gebrechen eine mehr oder minder große Verminderung der Heiratsfähigkeit darstellt, ist auch darauf nach Billigkeit Bedacht zu nehmen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1979:RS0031277
Dokumentnummer
JJR_19791120_OGH0002_0050OB00641_7900000_003