Rechtssatz RS0031484
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0031484
Geschäftszahl
2Ob204/74 (2Ob205/74)
Entscheidungsdatum
29.08.1974
Rechtssatz
Liegen Feststellungen darüber vor, was den Kindern an Unterhalt aus dem Einkommen ihres Vaters zugekommen ist, gehen Revisionsausführungen über den auf § 273 ZPO beruhenden Aufteilungsschlüssel, der im Wege rechtlicher Beurteilung eine Korrektur erfahren könnte, ins Leere.Liegen Feststellungen darüber vor, was den Kindern an Unterhalt aus dem Einkommen ihres Vaters zugekommen ist, gehen Revisionsausführungen über den auf Paragraph 273, ZPO beruhenden Aufteilungsschlüssel, der im Wege rechtlicher Beurteilung eine Korrektur erfahren könnte, ins Leere.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1974:RS0031484
Dokumentnummer
JJR_19740829_OGH0002_0020OB00204_7400000_001