Rechtssatz RS0031630
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0031630
Entscheidungsdatum
03.11.1971
Rechtssatz
Bemessung der Entschädigung für die Verminderung der Heiratsaussichten einer fünfundzwanzigjährigen Frau, die während der durch fast drei Jahre dauernden geschlechtlichen Beziehungen zum Verführer ein außereheliches Kind geboren hat. (hiebei fällt der Umstand, daß die Klägerin ihre infolge des Verhaltens des Beklagten verminderten Heiratsaussichten durch ihr Verhalten während des Prozesses vermutlich noch weiter verschlechterte, nicht ins Gewicht).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1971:RS0031630
Dokumentnummer
JJR_19711103_OGH0002_0070OB00191_7100000_001