Rechtssatz RS0031705
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0031705
Entscheidungsdatum
21.09.1993
Rechtssatz
Auch die Anhänger verschiedener Schulen müssen in ihrer Kritik sachlich bleiben; sie dürfen nur tatsächliche Überzeugungen der gegnerischen Schule kritisieren und sich nicht das "Feindbild" durch bewußte Fehlinterpretationen und Unterstellungen erst schaffen, um es dann umso wirkungsvoller bekämpfen zu können, hier: "No - Problem" - Behindertenorchester.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1993:RS0031705
Dokumentnummer
JJR_19930921_OGH0002_0040OB00132_9300000_003