Rechtssatz RS0031707
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0031707
Entscheidungsdatum
05.04.1973
Rechtssatz
Es entspricht nicht der Lebenserfahrung, daß die Eltern sich den durch Erreichung der Selbsterhaltungsfähigkeit eines Kindes freigewordenen Einkommensteil zur Gänze selbst zuwenden und dem anderen noch unterhaltsberechtigten Kind davon nichts zukommen lassen, es ist vielmehr zu erwarten, daß ein solcher freigewordener Einkommensteil den übrigen Familienmitgliedern annähernd gleichmäßig zugewendet wird.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1973:RS0031707
Dokumentnummer
JJR_19730405_OGH0002_0020OB00040_7300000_001