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Rechtssatz RS0031707

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Gericht

OGH

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtsgebiet

Zivilrecht

Rechtssatznummer

RS0031707

Geschäftszahl

2Ob40/73

Entscheidungsdatum

05.04.1973

Rechtssatz

Es entspricht nicht der Lebenserfahrung, daß die Eltern sich den durch Erreichung der Selbsterhaltungsfähigkeit eines Kindes freigewordenen Einkommensteil zur Gänze selbst zuwenden und dem anderen noch unterhaltsberechtigten Kind davon nichts zukommen lassen, es ist vielmehr zu erwarten, daß ein solcher freigewordener Einkommensteil den übrigen Familienmitgliedern annähernd gleichmäßig zugewendet wird.

Entscheidungstexte

  • 2 Ob 40/73
    Entscheidungstext OGH 05.04.1973 2 Ob 40/73

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1973:RS0031707

Dokumentnummer

JJR_19730405_OGH0002_0020OB00040_7300000_001