Rechtssatz RS0031794
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0031794
Entscheidungsdatum
23.03.1993
Rechtssatz
Der einem Politiker gemachte Vorwurf, er zahle einem seiner Parteifunktionäre "Schweigegeld", um ihn loszuwerden, in hohem Maße geeignet ist, die Ehre dieses Politikers zu beeinträchtigen, wird er doch damit eines unehrenhaften, gegen die guten Sitten verstoßenden Verhaltens beschuldigt, das geeignet ist, ihn in der öffentlichen Meinung verächtlich zu machen oder herabzusetzen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1993:RS0031794
Dokumentnummer
JJR_19930323_OGH0002_0040OB00019_9300000_001