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Rechtssatz RS0031794

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Gericht

OGH

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtsgebiet

Zivilrecht

Rechtssatznummer

RS0031794

Geschäftszahl

4Ob19/93

Entscheidungsdatum

23.03.1993

Rechtssatz

Der einem Politiker gemachte Vorwurf, er zahle einem seiner Parteifunktionäre "Schweigegeld", um ihn loszuwerden, in hohem Maße geeignet ist, die Ehre dieses Politikers zu beeinträchtigen, wird er doch damit eines unehrenhaften, gegen die guten Sitten verstoßenden Verhaltens beschuldigt, das geeignet ist, ihn in der öffentlichen Meinung verächtlich zu machen oder herabzusetzen.

Entscheidungstexte

  • 4 Ob 19/93
    Entscheidungstext OGH 23.03.1993 4 Ob 19/93

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1993:RS0031794

Dokumentnummer

JJR_19930323_OGH0002_0040OB00019_9300000_001