Rechtssatz RS0031802
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0031802
Entscheidungsdatum
30.11.1987
Rechtssatz
Die Aussage, daß aus einer Partei "niemals eine liberale Partei werden könne", ist in gleicher Weise wie etwa die Äußerung, diese Partei sei derzeit keine liberale Partei - grundsätzlich einer Überprüfung auf ihre Richtigkeit nicht zugänglich; sie enthält vielmehr ein Urteil, das eine rein subjektive Auffassung wiedergibt, ohne daß ihm entnommen werden könnte, er gehe von bestimmten Tatsachen aus, in welchen Fall eine "konkludente" Tatsachenbehauptung vorläge.
Entscheidungstexte
- 4 Ob 598/87
Entscheidungstext OGH 30.11.1987 4 Ob 598/87
Veröff: MR 1988,11 = JBl 1988,174 = ÖBl 1989,80 = SZ 60/255
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1987:RS0031802
Dokumentnummer
JJR_19871130_OGH0002_0040OB00598_8700000_002