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Rechtssatz RS0031802

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Gericht

OGH

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtsgebiet

Zivilrecht

Rechtssatznummer

RS0031802

Geschäftszahl

4Ob598/87

Entscheidungsdatum

30.11.1987

Rechtssatz

Die Aussage, daß aus einer Partei "niemals eine liberale Partei werden könne", ist in gleicher Weise wie etwa die Äußerung, diese Partei sei derzeit keine liberale Partei - grundsätzlich einer Überprüfung auf ihre Richtigkeit nicht zugänglich; sie enthält vielmehr ein Urteil, das eine rein subjektive Auffassung wiedergibt, ohne daß ihm entnommen werden könnte, er gehe von bestimmten Tatsachen aus, in welchen Fall eine "konkludente" Tatsachenbehauptung vorläge.

Entscheidungstexte

  • 4 Ob 598/87
    Entscheidungstext OGH 30.11.1987 4 Ob 598/87
    Veröff: MR 1988,11 = JBl 1988,174 = ÖBl 1989,80 = SZ 60/255

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1987:RS0031802

Dokumentnummer

JJR_19871130_OGH0002_0040OB00598_8700000_002