Rechtssatz RS0031834
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0031834
Geschäftszahl
2Ob204/74 (2Ob205/74)
Entscheidungsdatum
29.08.1974
Rechtssatz
Kein Abzug des Wertes der Leistungen der Klägerin an den Dienstgeber ihres getöteten Ehegatten für die Überlassung der Dienstwohnung von jenen Leistungen, die die Klägerin zu Lebzeiten ihres Ehegatten von diesem an Unterhalt tatsächlich erhalten hat bzw ohne den Tod ihres Ehegatten weiterhin erhalten hätte.
Schlagworte
SW: Arbeitgeber
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1974:RS0031834
Dokumentnummer
JJR_19740829_OGH0002_0020OB00204_7400000_002