Rechtssatz RS0031836
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0031836
Entscheidungsdatum
23.05.1991
Rechtssatz
Keinesfalls ist eine auflagenstarke Tageszeitung, die laufend in die politische Auseinandersetzung eingreift, schutzwürdig gegen politische Gegenangriffe, mögen diese auch ebenfalls mit reißerischen Äußerungen vorgetragen werden, weil in Wahrheit durch solche Gegenangriffe der Kredit, der Erwerb oder das Fortkommen des Angegriffenen nicht gefährdet wird. Vielmehr dienen solche "Abwehrschritte" nur der Abschreckung künftiger Kritik.
Entscheidungstexte
- 7 Ob 535/91
Entscheidungstext OGH 23.05.1991 7 Ob 535/91
Veröff: MR 1991,146 (Korn) = ÖBl 1992,47
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1991:RS0031836
Dokumentnummer
JJR_19910523_OGH0002_0070OB00535_9100000_005