Rechtssatz RS0031907
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0031907
Entscheidungsdatum
29.05.1989
Rechtssatz
Auch ein Rechtsanwalt hat einen über die gesetzlichen Zinsen hinausgehenden Zinsenanspruch, wenn er tatsächlich einen bezüglichen Betriebsmittelkredit mit der entsprechenden Zinsenbelastung aufgenommen hat. Klienten eines Rechtsanwaltes müssen damit rechnen, daß auch der Rechtsanwalt mit Kredit arbeitet und sie daher bei Zahlungsverzug mit höheren Zinsen belastet werden können. Es bedarf daher keines diesbezüglichen Hinweises des Rechtsanwaltes, und zwar weder bei Begründung des Vollmachtsverhältnisses noch im Fall des Verzugs des Klienten.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1989:RS0031907
Dokumentnummer
JJR_19890529_OGH0002_000BKD00104_8800000_001