Rechtstracker.at
Rechtssatz RS0031991×

Rechtssatz RS0031991

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Gericht

OGH

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtsgebiet

Zivilrecht

Rechtssatznummer

RS0031991

Geschäftszahl

6Ob611/87; 4Ob160/11z

Entscheidungsdatum

20.12.2011

Rechtssatz

Ansprüche eines katholischen Weltpriesters gegen katholische Laien auf Unterlassung und Widerruf eines in einem Brief an einen Kurienkardinal gegen den Priester erhobenen Vorwurf, er halte die "Pille danach" für einen echten Fortschritt, den man wahrnehmen dürfe, gehören auf den Rechtsweg; sie sind keine inneren Angelegenheiten der katholischen Kirche. Der Anspruch ist nämlich nicht bloß Gegenstand staatlicher Regelung, sondern gehört auch nicht zu jenen Angelegenheiten, für welche die katholische Kirche ihre ausschließliche Zuständigkeit in Anspruch nimmt. (c 1401 CIC 1983).

Entscheidungstexte

  • 6 Ob 611/87
    Entscheidungstext OGH 09.07.1987 6 Ob 611/87
    Veröff: SZ 60/138 = EvBl 1988/32 S 209
  • 4 Ob 160/11z
    Entscheidungstext OGH 20.12.2011 4 Ob 160/11z
    Vgl auch; Beisatz: Hier: Begehren eines Kurators einer evangelischen Gemeinde, dem Pfarrer zu untersagen, Transkripte von während einer (vertraulichen) Presbyteriumssitzung heimlich angefertigten Tonbandaufnahmen zu veröffentlichen bzw Dritten zugänglich zu machen – keine innere Angelegenheit der Kirche. (T1); Veröff: SZ 2011/151

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1987:RS0031991

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

16.05.2013

Dokumentnummer

JJR_19870709_OGH0002_0060OB00611_8700000_003