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Rechtssatz RS0032016

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Gericht

OGH

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtsgebiet

Zivilrecht

Rechtssatznummer

RS0032016

Geschäftszahl

5Ob1592/94

Entscheidungsdatum

22.11.1994

Rechtssatz

Im Falle einer abgetretenen Forderung kann die ungünstigere wirtschaftliche Position des Zessionars zu einem höheren vom Zessus zu ersetzenden Verzugsschaden führen als es gegenüber dem Zedenten der Fall wäre. Auch in diesem Fall muß aber der Gläubiger den Schuldner auf eine bestimmte Entwicklung der Schäden aufmerksam machen, ihm also die "Kreditaufnahme androhen".

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1994:RS0032016

Dokumentnummer

JJR_19941122_OGH0002_0050OB01592_9400000_001