Rechtssatz RS0032219
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0032219
Entscheidungsdatum
15.12.1982
Rechtssatz
Wenn vom Verkäufer in Empfang genommene Teilzahlungen auf den Kaufpreis zur Deckung des durch verschuldete Nichterfüllung ihm verursachten Schadens (§ 921 ABGB) verwendet werden sollten, kann dies nicht dahin ausgelegt werden, daß es sich um eine Vertragsstrafenvereinbarung handelt und der Käufer seine Teilleistungen ohne Rücksicht darauf verlieren sollte, ob dem Verkäufer solcher Schaden entstanden ist.Wenn vom Verkäufer in Empfang genommene Teilzahlungen auf den Kaufpreis zur Deckung des durch verschuldete Nichterfüllung ihm verursachten Schadens (Paragraph 921, ABGB) verwendet werden sollten, kann dies nicht dahin ausgelegt werden, daß es sich um eine Vertragsstrafenvereinbarung handelt und der Käufer seine Teilleistungen ohne Rücksicht darauf verlieren sollte, ob dem Verkäufer solcher Schaden entstanden ist.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1982:RS0032219
Dokumentnummer
JJR_19821215_OGH0002_0030OB00660_8200000_002