Rechtssatz RS0032337
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0032337
Entscheidungsdatum
19.09.1974
Rechtssatz
Behauptung jemand wahrheitsgemäß erstmalig den Gedanken einer offenbar wesentlichen (und daher veröffentlichungswerten) neuen technischen Anwendungsmöglichkeit eines Gegenstandes gehabt zu haben, kann die Behauptung des Gegenteiles durch einen anderen sein Ansehen in Fachkreisen und bei einem freien Unternehmer auch seinen Erwerb und sein Fortkommen beeinträchtigen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1974:RS0032337
Dokumentnummer
JJR_19740919_OGH0002_0060OB00175_7400000_001