Rechtssatz RS0032339
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0032339
Entscheidungsdatum
15.12.1982
Rechtssatz
Die Nichtzahlung der aus der Kreditgewährung entstandenen Verpflichtungen durch längere Zeit hindurch in Verbindung mit einer - wenn auch später wieder eingestellten - Fahrnisexekution, rechtfertigt die Ansicht, der Anspruch gemäß § 1365 ABGB sei bescheinigt.Die Nichtzahlung der aus der Kreditgewährung entstandenen Verpflichtungen durch längere Zeit hindurch in Verbindung mit einer - wenn auch später wieder eingestellten - Fahrnisexekution, rechtfertigt die Ansicht, der Anspruch gemäß Paragraph 1365, ABGB sei bescheinigt.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1982:RS0032339
Dokumentnummer
JJR_19821215_OGH0002_0060OB00854_8200000_001