Rechtssatz RS0032638
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0032638
Entscheidungsdatum
21.02.1973
Rechtssatz
Die Sicherungsabtretung eines Mietrechtes ist nicht unmöglich, wird jedoch ohne Zustimmung des Vermieters zum Eintritt des Sicherungszessionars in den Mietvertrag für die Dauer der Sicherstellung nicht wirksam; sie setzt zudem die Zustimmung des Vermieters voraus, daß der Sicherungszessionar auch berechtigt ist, den Mietgegenstand weiterzugeben oder unterzuvermieten.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1973:RS0032638
Dokumentnummer
JJR_19730221_OGH0002_0010OB00013_7300000_005