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Rechtssatz RS0032904

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Gericht

OGH

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtsgebiet

Zivilrecht

Rechtssatznummer

RS0032904

Entscheidungsdatum

18.04.2007

Rechtssatz

Das Dokumenten - Akkreditiv hat einen Zahlungseffekt und einen Sicherungseffekt zu erfüllen. Trotzdem muss der im Akkreditiv angeführte Betrag nicht unbedingt dem Kaufpreis einschließlich der auflaufenden Transportkosten entsprechen, wenn sich der Verkäufer mit einem geringeren Betrag zufrieden gibt.

Entscheidungstexte

  • 7 Ob 549/79
    Entscheidungstext OGH 07.11.1979 7 Ob 549/79
    Veröff: SZ 52/163
  • 2 Ob 538/87
    Entscheidungstext OGH 27.04.1988 2 Ob 538/87
    nur: Das Dokumenten - Akkreditiv hat einen Zahlungseffekt und einen Sicherungseffekt zu erfüllen. (T1) Beisatz: Die Sicherung des Käufers liegt darin, dass die eingeschaltete Bank Zahlung nur gegen Aushändigung der Dokumente leistet, mit deren Hilfe Verfügungen über die Ware bereits vor deren Übergabe möglich sind oder die zumindest die bereits erfolgte Absendung der Ware bescheinigen; die Sicherung des Verkäufers für die Zahlung seiner Kaufpreisforderung besteht im Schutz gegen Einwendungen des Käufers aus dem Grundgeschäft. (T2)
  • 1 Ob 203/03i
    Entscheidungstext OGH 16.12.2003 1 Ob 203/03i
    Vgl auch; nur T1
  • 7 Ob 282/06f
    Entscheidungstext OGH 18.04.2007 7 Ob 282/06f
    nur T1; Veröff: SZ 2007/57

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1979:RS0032904

Zuletzt aktualisiert am

09.12.2009

Dokumentnummer

JJR_19791107_OGH0002_0070OB00549_7900000_001