Rechtssatz RS0032913
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0032913
Entscheidungsdatum
12.04.1988
Rechtssatz
Ist vereinbart, daß das Akkreditiv "am Tage der Unterfertigung des Vertrages" errichtet werden wird, kann nach der Übung des redlichen Verkehrs bei einer größeren Summe (hier: rund 1 Milliarde Schilling) zweifellos nicht erwartet werden, daß eine Bank einen Auftrag über die Eröffnung eines Akkreditivs noch am gleichen Tage durchführen werde; es genügt, wenn der Auftrag zur Akkreditiverstellung unverzüglich (noch am selben Tag) erfolgt.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1988:RS0032913
Dokumentnummer
JJR_19880412_OGH0002_0020OB00611_8700000_001