Rechtssatz RS0033220
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0033220
Geschäftszahl
6Ob153/70; 6Ob65/74
Entscheidungsdatum
30.05.1974
Rechtssatz
Die vermutete Bevollmächtigung des Ehegatten zur Verwaltung des Frauenvermögens gemäß § 1238 ABGB betrifft nur Geschäfte der ordentlichen Verwaltung. Die Einräumung einer Dienstbarkeit zugunsten einer benachbarten Liegenschaft geht darüber hinaus.Die vermutete Bevollmächtigung des Ehegatten zur Verwaltung des Frauenvermögens gemäß Paragraph 1238, ABGB betrifft nur Geschäfte der ordentlichen Verwaltung. Die Einräumung einer Dienstbarkeit zugunsten einer benachbarten Liegenschaft geht darüber hinaus.
Schlagworte
§ 1238 ABGB aufgehoben durch Art 1 Z 13 EheRÄndG.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1970:RS0033220
Dokumentnummer
JJR_19700902_OGH0002_0060OB00153_7000000_002