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Rechtssatz RS0033253×

Rechtssatz RS0033253

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Gericht

OGH

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtsgebiet

Zivilrecht

Rechtssatznummer

RS0033253

Geschäftszahl

3Ob604/85

Entscheidungsdatum

30.10.1985

Norm

ABGB §867
nö AbgO 1977 §1
nö AbgO 1977 §46 ff
nö AbgO 1977 §69

Rechtssatz

Erklärt der Bürgermeister einer Gemeinde, daß bereits vorgeschriebene Aufschließungskosten für den Fall einer Zusammenlegung der Grundstücke zu Betriebszwecken (teilweise) "refundiert" werden könnten, stellt er damit die eine Neuberechnung bzw Neubemessung voraussetzende Rückzahlung dieser Abgaben in Aussicht. Eine solche Neuberechnung bzw Neubemessung erfordert einen Hoheitsakt der Gemeinde als Abgabenbehörde. Aus dieser Erklärung des Bürgermeisters kann daher ein einklagbarer Anspruch gegen die Gemeinde nicht abgeleitet werden.

Entscheidungstexte

  • 3 Ob 604/85
    Entscheidungstext OGH 30.10.1985 3 Ob 604/85

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1985:RS0033253

Dokumentnummer

JJR_19851030_OGH0002_0030OB00604_8500000_001