Rechtssatz RS0033386
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0033386
Entscheidungsdatum
08.07.1987
Norm
ABGB §879 BIIb
oö BauO §53 Abs1
Rechtssatz
Ein zwischen Bauherrn und Bauführer vor Eintritt der Rechtskraft des Baubewilligungsbescheides geschlossener Werkvertrag ist im Hinblick auf die Möglichkeit gemäß § 61 oö BauO nachträglich um die Baubewilligung anzusuchen im Sinne des § 879 Abs 1 ABGB nicht als nichtig anzusehen, auch wenn er die Errichtung des Werkes bis zu einem bestimmten Zeitpunkt (von dem noch nicht gewiß ist, ob dann bereits die erforderliche Baubewilligung vorliegen wird) zusichert, sofern nach der maßgeblichen Rechtslage eine Baubewilligung überhaupt erteilt werden kann.Ein zwischen Bauherrn und Bauführer vor Eintritt der Rechtskraft des Baubewilligungsbescheides geschlossener Werkvertrag ist im Hinblick auf die Möglichkeit gemäß Paragraph 61, oö BauO nachträglich um die Baubewilligung anzusuchen im Sinne des Paragraph 879, Absatz eins, ABGB nicht als nichtig anzusehen, auch wenn er die Errichtung des Werkes bis zu einem bestimmten Zeitpunkt (von dem noch nicht gewiß ist, ob dann bereits die erforderliche Baubewilligung vorliegen wird) zusichert, sofern nach der maßgeblichen Rechtslage eine Baubewilligung überhaupt erteilt werden kann.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1987:RS0033386
Dokumentnummer
JJR_19870708_OGH0002_0080OB00511_8700000_002