Rechtssatz RS0033480
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0033480
Entscheidungsdatum
25.05.1972
Norm
ABGB §1304 C
BArbSchutzV §3
BArbSchutzV §16
Rechtssatz
Vernachlässigung des Verschuldens eines Bauunternehmers, der gegen § 16 BArbSchutzV verstoßen hat, gegenüber dem eines fachkundigen Arbeiters, der unter diesen gefährlichen Umständen "auf Pfusch" arbeitet.Vernachlässigung des Verschuldens eines Bauunternehmers, der gegen Paragraph 16, BArbSchutzV verstoßen hat, gegenüber dem eines fachkundigen Arbeiters, der unter diesen gefährlichen Umständen "auf Pfusch" arbeitet.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1972:RS0033480
Dokumentnummer
JJR_19720525_OGH0002_0020OB00282_7100000_003