Rechtssatz RS0033720
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0033720
Entscheidungsdatum
12.07.1984
Rechtssatz
Durch eine an den Angewiesenen erfolgte Anweisung des Anweisenden, an ein Finanzamt (Anweisungsempfänger) Zahlung zu leisten, sind zwischen Anweisendem und Angewiesenem einerseits (Deckungsverhältnis) privatrechtliche Rechtsverhältnisse entstanden, weil insofern zwischen diesen Personen keine Überordnung oder Unterordnung kraft Hoheitsgewalt einer der beteiligten Personen bestanden hat. An diesem zivilrechtlichen Charakter vermag es auch nichts zu ändern, daß es sich bei der Forderung des Anweisungsempfängers gegenüber dem Anweisenden um eine Forderung auf Grund eines öffentlich - rechtlichen Titels handelte.
Entscheidungstexte
- 6 Ob 663/83
Entscheidungstext OGH 12.07.1984 6 Ob 663/83
Veröff: RdW 1985,10 = JBl 1985,240
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1984:RS0033720
Dokumentnummer
JJR_19840712_OGH0002_0060OB00663_8300000_002