Rechtssatz RS0033763
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0033763
Entscheidungsdatum
01.09.1977
Rechtssatz
Der Kondiktionsanspruch nach § 1435 ABGB setzt nicht die Fälligkeit der erwarteten Gegenleistung voraus; es genügt, wenn sich die Erwartung auf diese in der Folge nicht erfüllt.Der Kondiktionsanspruch nach Paragraph 1435, ABGB setzt nicht die Fälligkeit der erwarteten Gegenleistung voraus; es genügt, wenn sich die Erwartung auf diese in der Folge nicht erfüllt.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1977:RS0033763
Dokumentnummer
JJR_19770901_OGH0002_0070OB00615_7700000_002