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Rechtssatz RS0034217

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Gericht

OGH

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtsgebiet

Zivilrecht

Rechtssatznummer

RS0034217

Geschäftszahl

6Ob670/84

Entscheidungsdatum

08.11.1984

Rechtssatz

Für die Frage, ob eine Dienstbarkeit der Schiabfahrt ersessen wurde, kommt es nicht darauf an, ob die Schifahrer die Abfahrt benützten, nachdem sie zu Fuß aufgestiegen waren oder ob die sich hiezu einer Aufstiegshilfe bedienten. Eine allenfalls noch nicht vollendete Ersitzung in dem ohne Aufstiegshilfe bestandenen Ausmaß der Benützung der Schiabfahrt kann auch noch Errichtung einer Seilbahn vollendet werden.

Entscheidungstexte

  • 6 Ob 670/84
    Entscheidungstext OGH 08.11.1984 6 Ob 670/84

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1984:RS0034217

Dokumentnummer

JJR_19841108_OGH0002_0060OB00670_8400000_001